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   BGH, 20.01.2011 - V ZA 30/10   

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https://dejure.org/2011,10763
BGH, 20.01.2011 - V ZA 30/10 (https://dejure.org/2011,10763)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2011 - V ZA 30/10 (https://dejure.org/2011,10763)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - V ZA 30/10 (https://dejure.org/2011,10763)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Prozesskostenhilfe im Falle eines Asylantrags nach erfolgter Vorlage eines gefälschten Reisepasses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Prozesskostenhilfe im Falle eines Asylantrags nach erfolgter Vorlage eines gefälschten Reisepasses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZA 30/10
    a) Zwar ist ein Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung der Maßnahme insbesondere bei Grundrechtseingriffen gegeben, die das Grundgesetz - wie hier Art. 104 Abs. 2 GG - selbst unter Richtervorbehalt gestellt hat (BVerfGE 96, 27, 40; 104, 220, 233).

    Auch ist mit der Anordnung von Haft zur Sicherung der Abschiebung, die schwerwiegend in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG eingreift, ein an ein zurechenbares Verhalten des Ausländers anknüpfendes Unwerturteil verbunden (vgl. BVerfGE 104, 220, 235).

    Erforderlich für die Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde ist jedenfalls ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht der Freiheit (vgl. BVerfGE 104, 220, 233; BayObLG, FGPrax 2004, 307, 308; Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 62 Rn. 12) durch die gerichtliche Entscheidung, an dem es hier fehlt.

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZA 30/10
    a) Zwar ist ein Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung der Maßnahme insbesondere bei Grundrechtseingriffen gegeben, die das Grundgesetz - wie hier Art. 104 Abs. 2 GG - selbst unter Richtervorbehalt gestellt hat (BVerfGE 96, 27, 40; 104, 220, 233).

    Dem Rechtsschutzbedürfnis des Betroffenen ist dadurch Genüge getan, dass er die Möglichkeit hatte, eine in der Auslagenlast fortwirkende Beeinträchtigung seiner Rechte von dem Beschwerdegericht überprüfen zu lassen (vgl. nur BVerfGE 96, 27, 39; 107, 395, 402; Dreier/Schulze- Fielitz, Grundgesetzkommentar, 2. Aufl., Art. 19 IV Rn. 94).

  • BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04

    Kein Feststellungsinteresse bei nicht vollzogener Abschiebhaft

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZA 30/10
    aa) Ob die Rücknahme des verfahrenseinleitenden Antrags vor der Haftanordnung ein Fall der Erledigung der Hauptsache (dazu Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, Rn. 11, juris) ist (so BayObLG, MDR 1985, 773; bejahend im Fall der Antragsrücknahme im Rechtsmittelverfahren nach dem FGG, BayObLGZ 1979, 211, 213; FGPrax 2004, 307, 308), kann offen bleiben.

    Erforderlich für die Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde ist jedenfalls ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht der Freiheit (vgl. BVerfGE 104, 220, 233; BayObLG, FGPrax 2004, 307, 308; Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 62 Rn. 12) durch die gerichtliche Entscheidung, an dem es hier fehlt.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZA 30/10
    Dem Rechtsschutzbedürfnis des Betroffenen ist dadurch Genüge getan, dass er die Möglichkeit hatte, eine in der Auslagenlast fortwirkende Beeinträchtigung seiner Rechte von dem Beschwerdegericht überprüfen zu lassen (vgl. nur BVerfGE 96, 27, 39; 107, 395, 402; Dreier/Schulze- Fielitz, Grundgesetzkommentar, 2. Aufl., Art. 19 IV Rn. 94).
  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZA 30/10
    Denn im vorliegenden Fall ist die Freiheitsentziehung nicht nur nicht vollzogen (dazu BVerfG, NJW 2006, 668, 669), sondern schon nicht angeordnet worden.
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZA 30/10
    Das trifft zwar auch auf den Fall der Erledigung der Hauptsache zu, wenn es nach § 62 Abs. 1 FamFG nur noch um die Feststellung geht, ob die Haftanordnung den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, Rn. 3 und 5, juris; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, Rn. 4, juris; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, Rn. 4 und 10, juris).
  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit des Haftaufhebungsantrags neben dem

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZA 30/10
    aa) Ob die Rücknahme des verfahrenseinleitenden Antrags vor der Haftanordnung ein Fall der Erledigung der Hauptsache (dazu Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, Rn. 11, juris) ist (so BayObLG, MDR 1985, 773; bejahend im Fall der Antragsrücknahme im Rechtsmittelverfahren nach dem FGG, BayObLGZ 1979, 211, 213; FGPrax 2004, 307, 308), kann offen bleiben.
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 213/09

    Abschiebehaftverfahren: Zeitpunkt des Vorliegens eines förmlichen Asylantrages

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZA 30/10
    Das trifft zwar auch auf den Fall der Erledigung der Hauptsache zu, wenn es nach § 62 Abs. 1 FamFG nur noch um die Feststellung geht, ob die Haftanordnung den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, Rn. 3 und 5, juris; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, Rn. 4, juris; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, Rn. 4 und 10, juris).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 96/10

    Möglichkeit der Heilung eines fehlenden Haftantrages in der Beschwerdeinstanz;

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZA 30/10
    Das trifft zwar auch auf den Fall der Erledigung der Hauptsache zu, wenn es nach § 62 Abs. 1 FamFG nur noch um die Feststellung geht, ob die Haftanordnung den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, Rn. 3 und 5, juris; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, Rn. 4, juris; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, Rn. 4 und 10, juris).
  • BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 31/06

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG bei Ablehnung eines Feststellungsantrags im

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZA 30/10
    b) Die Beschränkung der Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde lässt schließlich nicht das von dem Betroffenen verfolgte Rechtsschutzziel außer Acht und verkürzt deshalb nicht seinen Rechtsschutzanspruch (Art. 19 Abs. 4 GG; vgl. BVerfG, InfAuslR 2008, 453, 455).
  • BayObLG, 07.05.1985 - BReg. 3 Z 6/85

    Kostentragung bei Rücknahme des Antrags auf Unterbringung durch die

  • BayObLG, 10.07.1979 - BReg. 3 Z 7/79
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